Auswahlkriterien bzw. Reihung für Stipendienbewerber durch dan Vorstand
Der Obmannstellvertreter sammelt die erforderlichen Unterlagen aller Bewerber, die bis zum 15. September eines jeden Jahres vollständig eingelangt sein müssen, und legt sie dem Vorstand zur Entscheidung über die Vergabe vor. Dies gilt grundsätzlich sowohl für neu zu vergebende als auch für zu verlängernde Stipendien. Der Vorstand trifft bis 31. Oktober eines laufenden Studienjahres die Entscheidung über Vergabe und Verlängerung von Stipendien allein und endgültig. Es prüft die Einhaltung der nachstehenden Vorbedingungen und beurteilt nachstehende Auswahlkriterien.
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Stipendiums besteht nicht.
Vorbedingungen welche auf jeden Fall erfüllt werden müssen:
- Alter: Zu Beginn des Erststudiums (Postgraduate - Studiums) sollte das 23. Lebensjahr (33. Lebensjahr) nicht überschritten sein.
- Einkommensnachweis der Eltern
- Christliches Bekenntnis
- Österreichische Staatsbürgerschaft (EU-Bürger)
- Ausreichende Mittel zur Finanzierung des Studiums stehen nicht zur Verfügung
- Rückzahlungsverpflichtung eingegangen
- Beitritt der Eltern zur Rückzahlungsverpflichtung (wenn erforderlich)
- Empfehlungsschreiben bei Postgraduate - Studien
Für eine notwendige Reihung der Bewerber werden folgende Kriterien beurteilt:
- Art der Ausbildung (undergraduate, graduate, postgraduate)
- Bedürftigkeit
- Bisheriger Ausbildungserfolg
- Werkstudent
- Freiwilliges, soziales Engagement
- Sprachkenntnisse
- Inhalt der Empfehlungsschreiben